Zwangsmitgliedschaft
In vielen Familien beginnt die frühkindliche Indoktrination mit der zwangsweisen Mitgliedschaft in einer der beiden großen Kirchen. Selbst relativ religionsferne Eltern mißachten auch im 21. Jahrhundert noch oft genug die Rechte und den Willen ihrer Kinder und lassen sie im Säuglingsalter zwangsweise taufen, sei es, weil die Verwandtschaft dies vermeintlich so erwartet oder aber weil es ihnen im Kindesalter selbst nicht anders erging und es daher für sie „normal“ erscheint. Bei der Auswahl eines Kindergartens setzt sich dieses irrationale Verhalten meist fort.
Ein Vertrag, der über den Kopf eines Geschäftsunfähigen hinweg mit diesem geschlossen wird, ist von Anfang an null und nichtig. Die katholische Auffassung der „Unkündbarkeit“, also der Nichtauflösbarkeit des durch die Taufe mit Gott eingegangen wordenen Bundes ist zudem in höchstem Maße sittenwidrig. Derartige moralische Bedenken sind für die Kirche natürlich kein Problem, ist eine Zwangstaufe im Säuglingsalter doch der sicherste und bequemste Weg, um sich neue Mitglieder zu rekrutieren und die eigenen Statistiken mit unzähligen „Taufscheinchristen“ aufzupolieren. Daß hierbei auch elementare Grundrechte des Kindes verletzt werden (siehe z. B. Art. 140 GG), scheinen offensichtlich nicht einmal die beteiligten Eltern wahrhaben zu wollen.
Doch eine Kindstaufe ist immer praktiziertes Unrecht, im weitesten Sinne sogar eine Form von Kindesmißhandlung. Ein wehrloser Mensch wird in eine marode Glaubensgemeinschaft hineingezwungen, zu einer Zeit in seinem Leben, in der er selbst noch keine bewußte und wohlüberlegte Entscheidung treffen könnte. Warum so etwas in einer angeblich aufgeklärten Gesellschaft im 21. Jahrhundert noch immer derartigen Anklang findet und rechtlich überhaupt möglich ist, ist nicht nachvollziehbar. Möglicherweise meinen die Eltern, ihrem Kind damit etwas Gutes zu tun, doch das ist ein Irrglaube. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint: Eine Kindstaufe dient niemals dem Wohle des Kindes, sondern einzig dem Wohle der Kirche, ihrem Geld- und Machterhalt.
Das zeigt sich schon bei der Auswahl der Taufpaten. Der Kirche ist es letztlich völlig egal, in welcher Beziehung die Paten zu dem Kind stehen, Hauptsache ist nur, daß sie selbst getauft sind. Man will ja schließlich unter sich bleiben und den Einfluß der Kirche auf das Kind sicherstellen. Salopp gesagt könnte jeder besoffene Penner von der Straße, sofern getauft, der Pate eines Kindes werden. Doch den Menschen, die dem Kind tatsächlich nahestehen, die es tatsächlich auf seinem Lebensweg begleiten können, die tatsächlich Verantwortung für das Kind übernehmen können, denen wird dieses Recht u.U. verweigert. Was sonst, wenn nicht die Interessen der Kirche, spielt hier tatsächlich die alles entscheidende Rolle?
Vollends paradox wird die Situation, wenn die Eltern selbst noch nicht einmal bekennende Christen sind und das Kind somit – man möchte sagen zum Glück – auch nicht christlich erzogen wird, sondern anständig, ehrlich und humanistisch. Unter solchen Umständen laufen sämtliche Ansprüche und Intentionen der Kirche endgültig ins Leere – die Taufe ist vollkommen nutzloser Kokolores und letztlich ein einziger großer Selbstbetrug.
Was jedoch bleibt, ist der Schaden für das Kind:
Sein Recht auf Religionsfreiheit wurde ihm verweigert bzw. deutlich eingeschränkt. Ein Kind hat auch das Recht, eben gerade nicht die Religion seiner Eltern anzunehmen. Für eine Teilnahme an politischen Wahlen ist Volljährigkeit erforderlich, warum dann also nicht auch bei der Wahl der Religion?
Das Merkmal „getauft“ wird das Kind nicht mehr los. Diesen Stempel auf der Stirn wird es bis an sein Lebensende mit sich herumtragen müssen und dadurch auch permanent immer ein wenig in der Schmuddelecke des Christentums stehen. Von religiösen Fanatikern, denen allein schon das Merkmal „getauft“ – unabhängig vom tatsächlichen Glauben – zur Schaffung eines Feindbildes gereicht, gar nicht erst zu reden.
Natürlich hält auch die Kirche selbst ihre schändlichen Griffel über das Kind, sieht sie in ihm doch für die Zukunft nichts anderes als ein weiteres, dummes Zahlschaf für eine der sterbenden Gemeinden.
Ein Austritt aus der Kirche ist zwar möglich, doch jemand, der „vom Glauben abfällt“, steht aus Sicht der Kirche noch schlechter da als jemand, der dieser Sekte gar nicht erst beigetreten ist bzw. wurde. Zudem ist der Austritt mit finanziellen Auflagen verbunden (Stand 2014, Berlin: 30,– €), obwohl das ganze Geschehen von vornherein rechtswidrig war.
Bleibt als Fazit, daß eine Kinds- oder gar Säuglingstaufe aus weltlicher und vor allem menschlicher Sicht in keiner Weise vertretbar ist. Insbesondere die damit verbundene Verpflichtung zur späteren Zahlung von Kirchensteuer ist ein unzulässiger und moralisch höchst bedenklicher Eingriff in die Religionsfreiheit des Kindes und eine Verletzung seines Selbstbestimmungsrechts. Dieses mittelalterliche Ritual ist in vielfacher Hinsicht ein Rechtsbruch am Kind und gehört in einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft geächtet. Leider ist noch oft genug das Gegenteil der Fall und die Taufe oftmals erst der Beginn religiöser Schädigung.